Hüttenordnung / Mietvertrag

  1. Die Überlassung der Grillhütte und des Grillplatzes „Heidenbachswald" erfolgt an uneingeschränkt geschäftsfähige Personen ab 21 Jahren und zwar in der Zeit von 11.00 Uhr des Miettages bis 10.00 Uhr des darauffolgenden Tages.
  2. Das Betreten der Grillhütte und des Grillplatzes sowie deren Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Gleiches gilt für die Wege von und zur Grillplatzanlage.
  3. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr und die Mittagsruhe sind (auch an Wochenenden) einzuhalten.
  4. Musik ist nur in der Hütte und nur in angemessener Lautstärke zugelassen.
  5. Es dürfen keine Zelte oder Behelfsunterkünfte aufgebaut werden.
  6. Übernachtungen in der Grillhütte und auf dem Grillplatz sind nicht gestattet.
  7. Die Einrichtungen und Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Nach Benutzung sind sie aufgeräumt, sauber und besenrein zu verlassen. Der anfallende Müll ist mitzunehmen und die Feuerstätten sind in einem sauberen Zustand zu übergeben.
  8. Beschädigungen aller Art an den überlassenen Einrichtungen und Anlagen sind dem Hüttenwart mitzuteilen. Für Schäden haftet der Benutzer.
  9. Zusätzlichen Heizgeräte im Innen- und Außenbereich sind nicht zulässig.
  10. Die Feuerstellen innerhalb der Hütte dürfen nur mit trockenem Holz oder Holzkohle beheizt werden.
  11. Zum Ende der Veranstaltung das Feuer herunterbrennen und die Glut in der Feuerstelle ausglühen lassen. Bei Verlassen der Hütte darf kein offenes Feuer mehr sichtbar sein.
  12. Offenes Feuer auf dem Grillplatz ist nicht gestattet.
    Es darf kein brennendes oder glühendes Material mit nach draußen genommen werden.
  13. Der Heimatverein übernimmt für mitgebrachten Gegenstände keine Haftung.
  14. Für die Inanspruchnahme der Grillhütte und des Grillplatzes wird eine Benutzungsgebühr erhoben, die bei Abschluß des Mietvertrages zu entrichten ist.
  15. Mit der Quittung erhält der Mieter die Bestätigung, dass er zur alleinigen Nutzung der Anlage berechtigt ist. Er haftet gegenüber dem Heimatverein Obersdorf-Rödgen e.V. für alle auftretenden Schäden.
  16. Bei Nichteinhaltung der Hüttenordnung sind der Hüttenwart, oder der Vorstand des Heimatvereins berechtigt, die Veranstaltung zu schließen. Die Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe behalten wir uns vor.
  17. Den Anordnungen des Hüttenwartes und der Vorstandsmitglieder des Heimatvereins ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Wir bitten darum, das sich die Besucher nach Verlassen der Grillhütte auf dem Heimweg durch den Ort ruhig verhalten und Lärm vermeiden. Der Heimatverein und die Einwohner danken es Ihnen.

Mietvertrag und Hüttenordnung als PDF herunterladen.


Wir wünschen Ihnen frohe Stunden auf dem Grillplatz Heidenbachswald!

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